"Ultimate Fighting"
onlineurteile.de - In den Kampfspektakeln der britischen Veranstalterin "Ultimate Fighting Championship" (UFC) geht es zur Sache — fast wie seinerzeit bei den Gladiatorenkämpfen im alten Rom. Die Kämpfer treten in Käfigen gegeneinander an. Die UFC kombiniert die olympischen Sportarten Boxen, Freistilringen, griechisch-römisches Ringen, Taekwando und Judo mit Kampfsportarten wie Karate und Kickboxen zu "Mixed Martial Arts".
Bei diesen Kämpfen gelten allerdings keine olympischen, sondern äußerst fragwürdige Regeln: Da wird schon mal brutal auf einen bereits am Boden liegenden Gegner eingetreten. Was das mit Kampfkunst ("Arts") zu tun haben soll, wird wohl das Geheimnis der britischen Veranstalterin bleiben.
In Deutschland wurde das gewalttätige Spektakel vom Fernsehsender "Sport 1" übertragen — bis die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Ausstrahlung verbot. Der Gewalteinsatz bei "Ultimate Fighting" sei so massiv, argumentierte die BLM, dass die Sendung jugendliche Zuschauer sittlich gefährden könnte. Was sich da abspiele, widerspreche zentralen politischen Werten, denen Rundfunk und Fernsehen gemäß der Bayerischen Verfassung verpflichtet seien: Fairness, Toleranz, Respekt gegenüber anderen Personen.
Die Kampfsportveranstalterin UFC erhob Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot und beantragte gleichzeitig eine einstweilige Anordnung. Der Antrag wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen: Zu Recht habe die BLM die Ausstrahlung der Kampfsportsendung "Ultimate Fighting" untersagt (1 BvR 2743/10).
Die Belange des Jugendschutzes wiegen schwerer als die finanziellen Nachteile der Kampfsportveranstalterin durch den Wegfall der Lizenzgebühren von "Sport 1", erklärten die Verfassungsrichter. Daher sei es gerechtfertigt, "Ultimate Fighting" im Fernsehen abzusetzen - mindestens bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde.
So werde verhindert, dass über längere Zeit hinweg Sportsendungen im deutschen Fernsehen aggressives Verhalten verharmlosten oder sogar bejubelten. Die Moderatoren von "Ultimate Fighting" bereiteten das Kampfspektakel so auf, als sei es "cool" und ganz normal, Gewalt anzuwenden. Kinder und Jugendliche, die derartige Übertragungen konsumierten, könnten verrohen und auf Abwege geraten.