Umkämpfte Umlaute ...

Dem Konkurrenten eine Internetdomain mit Umlauten "wegzuschnappen", ist nicht wettbewerbswidrig

onlineurteile.de - Zwei Hersteller von Schlüsselbändern, die ihre Produkte ausschließlich über das Internet vertreiben, stritten um Internetadressen. Hersteller X. stellte seine Angebote unter der Adresse "schluesselbaender.de" ins Netz, Konkurrent Y. unter der Domain "schluesselband.de". Seit 1. März 2004 ist es möglich, Internetdomains mit Umlauten registrieren zu lassen. Hersteller Y. sicherte sich sofort die Adressen "schlüsselbänder.de" und "schlüsselband.de".

Das war Hersteller X. ein Dorn im Auge. Er verklagte Y. wegen wettbewerbswidriger Beeinträchtigung seines Geschäfts. Beim Oberlandesgericht Köln blieb die Klage jedoch ohne Erfolg (6 U 39/05). Letztlich gehe jeder Wettbewerb auf Kosten anderer, so die Richter. Unzulässig werde Wettbewerb im Allgemeinen erst dann, wenn jemand gezielt den Zweck verfolge, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.

Doch Nutzung und Erwerb der Domain "schlüsselbänder.de" durch Y. schadeten X. nicht sonderlich. Y. sei schneller gewesen und habe die bisherige Aufteilung der Domains nach Singular und Plural verändert. Das sei nicht wettbewerbswidrig. X. könne weiterhin denselben Begriff ohne Umlautschreibweise als Domain nutzen. Die Firma sei nicht auf die Domain "schlüsselbänder.de" angewiesen, um sich im Internet angemessen darzustellen. Zudem riefen viele Internetnutzer gewohnheitsmäßig die einmal gespeicherten Adressen ohne Umlautschreibweise auf.