Umschulung nach einem Autounfall

Muss der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers für eine erfolglose Umschulung zahlen?

onlineurteile.de - Ein Drucker wurde bei einem Autounfall schwer verletzt und konnte anschließend seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Berufsgenossenschaft steckte ihn in eine Umschulung zum "Print Media Publisher". Diese schloss der Drucker zwar mit Erfolg ab, er fand jedoch anschließend keinen Arbeitsplatz. Vergeblich forderte die Berufsgenossenschaft vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die Kosten der Umschulungsmaßnahme.

Das Landgericht Augsburg wies ihre Zahlungsklage ab (2 O 1165/06). Begründung: Sie habe nur Anspruch auf Kostenersatz, wenn eine Umschulung zur beruflichen Rehabilitation des Verletzten beitrage. Natürlich gebe es bei einer Umschulung keine Beschäftigungsgarantie. Aber der Kostenträger der Umschulungsmaßnahme müsse sich zumindest Klarheit verschaffen darüber, ob eine Aussicht für den Verletzten bestehe, im neuen Beruf Fuß zu fassen.

Das habe die Berufsgenossenschaft im konkreten Fall wohl versäumt. Denn gemäß einer Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeit wäre für eine Vermittlung "überregionale Mobilität" des frischgebackenen Print Media Publishers erforderlich gewesen. Der ehemalige Drucker könne aber nicht umziehen. Berufliche Rehabilitation sei wünschenswert und sinnvoll. Aber im Interesse des Verletzten und des Haftpflichtversicherers müssten die Erfolgschancen einer Umschulung sachgerecht geprüft werden.