Umstrittene Prämienerhöhung
onlineurteile.de - Ein Versicherungsnehmer prozessiert seit 1996 gegen seine private Krankenversicherung - den Instanzenweg hinauf bis zum Bundesverfassungsgericht und wieder zurück. Es geht um Prämienerhöhungen im Jahr 1994, die vom Bundesamt für das Versicherungswesen genehmigt worden waren. Der Versicherungsnehmer zahlte die neuen Beiträge nur unter Vorbehalt und versuchte anschließend, die Erhöhung für unwirksam erklären zu lassen. Bisher ohne Erfolg.
Versicherungen dürften Prämien nicht mit der Begründung erhöhen, dass die einzelne versicherte Person älter werde, entschied das Landgericht Saarbrücken (2 S 432/96). Denn für das mit dem Alter des Versicherungsnehmers wachsende Kostenrisiko müsse die Versicherung Deckungsrücklagen bilden. Zulässig seien aber Prämienanpassungen, um die steigenden Kosten des Gesundheitswesens - verursacht durch medizinischen Fortschritt und allgemein steigende Lebenserwartung - auszugleichen. Diese Mehrkosten seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar und machten es für den Versicherer notwendig, seine Kalkulationsgrundlagen zu ändern.
Dass die Beitragsanpassungen von der Aufsichtsbehörde abgesegnet wurden, beweise allein noch nicht, dass sie angemessen waren. Doch auch die gerichtliche Überprüfung mit Hilfe von versicherungsmathematischen Sachverständigen habe ergeben, dass die Beitragskalkulation der Krankenversicherung rechnerisch korrekt gewesen sei.