Umweltamt fordert neue Heizungsanlage:

Vermieterin will modernisieren - Mieter legen sich quer

onlineurteile.de - Im Frühjahr 2005 inspizierte der Bezirksschornsteinfeger ein hessisches Mehrfamilienhaus und stellte fest, dass die Gaseinzelöfen in den Wohnungen die Abgasgrenzwerte nicht einhielten. Daraufhin forderte das Umweltamt die Hauseigentümerin auf, eine neue Heizungsanlage einzubauen. Die Vermieterin reagierte und ließ Anfang Dezember eine Zentralheizungsanlage installieren.

Einige Mieter weigerten sich jedoch, ihre Wohnungen an diese Anlage anschließen zu lassen. Man habe ihnen die Modernisierungsmaßnahme zu spät angekündigt, beanstandeten sie; nämlich erst im November, statt, wie gesetzlich vorgeschrieben, drei Monate vor den Arbeiten. Mehrere Male bat die Vermieterin die Mieter, dem Heizungsbauer die Gelegenheit zu geben, neue Heizungsrohre zu verlegen, und einen passenden Termin vorzuschlagen.

Darüber verging ein halbes Jahr. Während sich die Hauseigentümerin mit den aufmüpfigen Mietern auseinandersetzte, drohte ihr die Umweltbehörde einen Bußgeldbescheid an, wenn die alten Heizungen nicht sofort entsorgt würden. Nun zog die Vermieterin vor Gericht, um die Modernisierung gegen die Mieter durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof stellte sich auf ihre Seite (VIII ZR 110/08).

Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung durchführen müsse, hätten die Mieter zu dulden. Sie könnten sich dann auch nicht auf die Vorschriften (zu Zeitpunkt und Umfang der Information der Mieter) berufen, die Vermieter üblicherweise bei Modernisierungsarbeiten einhalten müssten. Wann und wie der Vermieter die Arbeiten ankündigen müsse, richte sich in so einem Sonderfall nur nach Dringlichkeit und Umfang der Sanierung.

Mieter seien dann zur Kooperation verpflichtet. Im konkreten Fall habe ihnen die Hauseigentümerin einen Grundriss zugeschickt, der genau zeigte, wo Rohre und Steigleitungen verlaufen sollten. Und sie habe den Mieter angeboten, selbst einen Termin zu benennen. Damit habe die Vermieterin alles ihr Mögliche getan, um die Belange der Mieter zu berücksichtigen.