Unerlaubte Dreharbeiten auf privatem Grund

Fernsehproduktionsfirma muss Hauseigentümer für die Nutzung seiner Gebäude als Motiv entschädigen

onlineurteile.de - Einen Tag lang drehte eine Filmproduktionsfirma im Innenhof eines größeren Gebäudekomplexes und in den Räumen einer Werkstatt dort. In einer Fernsehserie sollte die Werkstatt die Rolle einer Autolackiererei "spielen". Der Mieter der Werkstatträume bekam für den Drehtag 1.000 Euro. Mit ihm hatte die Firma einen Vertrag geschlossen, in dem auch stand, der Mieter müsse die Genehmigung des Eigentümers für die Dreharbeiten einholen. Das geschah allerdings nicht.

Ein paar Monate später wurden die Aufnahmen zum ersten Mal im Fernsehen gezeigt. Prompt erkannten die Eigentümer ihren Innenhof. Sie verwiesen auf das Schild an der Toreinfahrt: "Betreten für Unbefugte verboten". Der Mieter dürfe Hof und Räume laut Vertrag für seine Restauratoren-Werkstatt nutzen — nicht etwa für Dreharbeiten. Als Entschädigung verlangten sie von der Produktionsfirma 7.000 Euro.

Dem Eigentümer stehe eine Entschädigung zu, entschied das Landgericht Hamburg, allerdings nicht in dieser Höhe (311 O 301/10). Die Fernsehleute hätten den Innenhof nicht ohne Erlaubnis durch den Eigentümer filmen dürfen. Daran ändere auch der Vertrag mit dem Mieter nichts. Der Einwand, es gebe kein "Recht am Bild der eigenen Sache", gehe an der Sache vorbei. Das Recht, Gebäude aufzunehmen, gelte nur für die Außenansichten. Denn das beeinträchtige das Eigentum am Grundstück nicht.

Im konkreten Fall seien Gebäude und Grundstück aber nicht von der Straße aus gefilmt worden oder von einem anderen, allgemein zugänglichen Ort aus. Die Filmproduktionsfirma habe im Innenhof mit Schauspielern gedreht, dafür im Hof Führungsschienen für einen Kamerawagen verlegen lassen und einige Mieter gebeten, ihre dort geparkten Autos umzusetzen.

Schon das Betreten des Grundstücks sei ohne Genehmigung des Eigentümers verboten. Und nur der Eigentümer habe das Recht, Bilder zu verwerten, die auf dem Grundstück selbst aufgenommen werden. Deshalb stehe den Eigentümern eine angemessene Vergütung zu, die bei 1.000 Euro pro Drehtag liege.