Unerwünschte Bildbearbeitung

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Die Ehefrau eines bekannten Fernsehmoderators muss es nicht hinnehmen, dass eine Zeitschrift ein Foto von ihr veröffentlicht, das ohne ihr Wissen stark "typverändernd" bearbeitet wurde;

zeigt das Foto die Frau abweichend von ihrem üblichen Aussehen stark geschminkt, mit leuchtend blauem Lidschatten rund um die Augen, kann dieser ungenehmigte Eingriff ihr Persönlichkeitsrecht verletzen, obwohl das Foto mit ihrem Einverständnis aufgenommen wurde, um einen Artikel in dieser Zeitschrift zu "bebildern".