Unfall: 131 Tage ohne Auto
onlineurteile.de - Der neun Jahre alte Renault 25 V 6 hatte schon 160.000 Kilometer auf dem Buckel, als er im Juli 2001 durch einen Lastwagen erheblich beschädigt wurde. Die Reparatur des Autos sollte laut Gutachten etwa 3.000 Euro kosten, dessen Wiederbeschaffungswert schätzte der Sachverständige auf 2.812 Euro.
Der Autobesitzer schrieb der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Anfang August, er sei nicht in der Lage, das Geld für die Reparatur vorzuschießen. Doch erst im November zahlte der Haftpflichtversicherer Reparaturkosten und Entschädigung für den Nutzungsausfall (14 Tage zu je 84 DM = 1.176 DM). Damit gab sich der geschädigte Autofahrer aber nicht zufrieden. Er verlangte eine Nutzungsentschädigung für 131 Tage zu je 117 DM (= 15.327 DM). Die Angelegenheit landete beim Bundesgerichtshof, der dem Autofahrer Recht gab (VI ZR 112/04).
Dass hier die Höhe der Ausfallentschädigung den Wert des Fahrzeugs erheblich übersteige, sei zwar kurios. Doch dafür sei schließlich nicht der Unfallgeschädigte verantwortlich, sondern die Versicherung des Unfallverursachers, die sich mit der Schadensregulierung über drei Monate Zeit gelassen habe. Das Unternehmen habe es in der Hand gehabt, dem geschädigten Autofahrer schneller Kostenersatz zu leisten oder zumindest einen Vorschuss zu zahlen. Die Nutzungsausfallentschädigung werde nicht schematisch durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs begrenzt.