Unfall an der Wasserrutsche
onlineurteile.de - Ein Junge verletzte sich in einem kommunalen Schwimmbad beim Rutschen: In einer von oben nicht einzusehenden Röhre prallte er von oben auf drei Mädchen. Für den Vorfall machte er die Stadt als Betreiberin des Schwimmbades verantwortlich: Eigentlich dürfe so etwas nicht passieren, weil die Anlage von einer Ampel gesteuert werde. Er sei bei "Grün" eingestiegen, da müsste also die Röhre leer sein. Wenn die Ampel defekt sei, müsse dafür die Kommune haften.
Doch das Oberlandesgericht Saarbrücken erklärte die Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend und wies die Klage des Jungen auf Schadenersatz ab (1 U 616/05) Die fragliche Anlage entspreche allen maßgeblichen DIN-Vorschriften, eine Prüfbescheinigung des TÜV liege vor. Klare Piktogramme informierten die Benutzer darüber, wie die Anlage funktioniere. Die Schwimmmeister beobachteten den Einstieg an der Rutsche per Video und könnten notfalls per Lautsprecher eingreifen.
An Wasserrutschen gebe es häufig Kollisionen, weil die Leute unterschiedlich schnell rutschten oder weil der Abstand zum Vordermann zu gering sei. Die Installation einer mechanischen Sperre bringe keinen Fortschritt, weil diese andere Unfallgefahren berge. Deshalb habe man hier eine sensorgesteuerte Ampelanlage installiert: Diese sei so angelegt, dass der Einstieg erst durch "grünes Licht" freigegeben werde, wenn der vorherige Benutzer den Ausgang des Rutschenauslaufs erreicht habe.
Diese Anlage sei sehr sicher - immer vorausgesetzt, die Badegäste hielten sich an die Regeln und rutschten nicht bei "Rot" (dann werde kurz darauf oben "grün" angezeigt, obwohl die Röhre nicht leer sei). Natürlich wäre es wünschenswert, eine noch intelligentere Technik zu installieren, die oben selbst dann "Rot" anzeige, wenn sie regelwidrig benutzt wurde. Doch zum Zeitpunkt des Unfalls (2004) sei so ein Modell gar nicht auf dem Markt gewesen. Und ob es jetzt für die Kommune erschwinglich wäre, sei wieder eine andere Frage.