Unfall auf der Motocross-Bahn
onlineurteile.de - Die Motocross-Strecke war so gestaltet, dass man im Gelände fahren, aber auch über so genannte Tables springen konnte. Zwei Motorradfahrer sprangen zur gleichen Zeit, einer kam dem anderen zu nahe - beide Fahrer stürzten ab. Einer von ihnen verletzte sich schwer und verklagte den anderen auf Schadenersatz, weil er ihm in die Quere gekommen war.
Wer einen so gefährlichen Sport betreibe, verzichte schon mit seiner Teilnahme auf jede Haftung für Schädigungen durch andere Teilnehmer, erklärte das Oberlandesgericht Nürnberg (2 U 4387/01). Mit einer Ausnahme: nämlich bei einem groben Verstoß gegen die Regeln. Dafür gebe es hier jedoch keinen Anhaltspunkt. Weder die Zeugenaussagen, noch die Spuren an den Motorrädern deuteten darauf hin, dass der Motorradfahrer mutwillig oder leichtsinnig in Richtung des verletzten Fahrers gesprungen sei. Kollisionen beim Springen über Tables sei eine dem Motocross-Sport "immanente Gefahr"; sie könnten sich jederzeit ereignen, auch wenn sich niemand grob fahrlässig verhalte.
Vergeblich argumentierte der verletzte Fahrer, man könne hier nicht von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss ausgehen, weil kein sportlicher Wettkampf stattgefunden habe. Auch wenn die beiden Motorradfahrer nicht direkt gegeneinander angetreten und um die Wette gefahren seien, seien sie ein großes Risiko eingegangen, hielten ihm die Richter entgegen. Wer auf einer Motocross-Bahn fahre, wolle seine Geschicklichkeit testen und so hoch und weit wie möglich springen. Also übe er eine gefährliche Sportart aus, auf die auch die entsprechenden Haftungsgrundsätze anzuwenden seien.