Unfall-Ferrari für 435.595 DM repariert
onlineurteile.de - Beim Überholen auf der Autobahn fuhr ein Ferrari F 50 - von dem es weltweit nur 349 Stück gibt - auf einen Opel Astra auf. Danach war das Prachtstück ziemlich ramponiert. 206 Tage bastelte eine Ferrari-Werkstatt an dem Unfallfahrzeug herum, bis es technisch wieder "top" war. Der Reparatur-Spass kostete stolze 435.595 DM.
Vor dem Landgericht Erfurt ging es nur noch darum, ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den "merkantilen Minderwert" einstehen muss. Der Ferrari-Liebhaber verlangte von ihr 250.000 Mark als Ausgleich dafür, dass Fahrzeuge nach einem Unfall (auch bei ordnungsgemäßer Reparatur) niedriger bewertet werden: Bei einem Wiederverkauf müsse er mit einem Verlust rechnen ("merkantile Wertminderung").
Das Landgericht Erfurt gestand ihm immerhin 65.500 Mark zu, weil es ein gravierender Schaden gewesen war (8 O 835/01). Dabei hatten die Richter selbst Zweifel daran, ob sich der Minderwert in diesem Fall überhaupt auswirkt. Denn für ein Exoten-Fahrzeug wie den Ferrari F 50 gibt es mehr Kaufinteressenten als Fahrzeuge. Dies sei ein "ganz besonderer Markt", wussten die Richter. Da werde ein Unfallschaden nicht unbedingt mit Abschlägen "bestraft".