Unfall-Mercedes angedreht

Wenn ein Händler einen Wagen beim Kauf nicht untersucht, hat er das Nachsehen

onlineurteile.de - Für 22.000 Mark kaufte ein auf die Marke Mercedes spezialisierter Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes "C 220 CDI" (mit 84.000 km auf dem Tacho), um ihn weiterzuverkaufen. Der Verkäufer, ein Vertragshändler der Daimler-Chrysler AG, erklärte schriftlich, ihm seien keine Unfallschäden bekannt. Das Fahrzeug wurde daraufhin abgeholt und nicht weiter überprüft.

Später stellte der Käufer jede Menge Unfallspuren fest und wollte deshalb den Kauf rückgängig machen. Obwohl er das Fahrzeug schließlich doch an den Mann brachte, kam es noch zu einem Rechtsstreit zwischen den Händlern um einen Restschaden von etwa 1.000 Euro.

Für das Amtsgericht Menden gab es keinen Zweifel, dass der Verkäufer als Fachhändler mit angeschlossener Werkstatt die diversen Macken des Wagens bemerkt hatte (4 C 165/02). Man habe sie schon bei relativ oberflächlicher Besichtigung erkennen können. Wäre der Kunde ein Privatmann gewesen, hätte er den Kaufvertrag ohne Weiteres wegen arglistiger Täuschung anfechten können.

Anders sei es aber beim Händler-Händler-Geschäft: Im Kfz-Handel werde üblicherweise ein Gebrauchtwagen vor dem Ankauf überprüft. Verzichte ein Händler auf diese selbstverständliche Vorsichtsmaßnahme und den Einsatz eigener Sachkunde, verzichte er damit auch auf jede Haftung des Verkäufers in Bezug auf (erkennbare) Vorschäden. Dann kaufe er das Fahrzeug eben "so wie es ist."