Unfall mit Geschäftsfahrzeug

Geschäftsfrau macht zum Vorsteuerabzug in der Schadenanzeige falsche Angaben: kein Versicherungsschutz

onlineurteile.de - Auf einer Autobahn-Auffahrt kam die Geschäftsfrau mit ihrem Mercedes von der Fahrspur ab und prallte gegen die Leitplanke. Die Kaskoversicherung weigerte sich, die Reparaturkosten von 7.111 Euro zu übernehmen. Dazu sei sie nicht verpflichtet, weil die Versicherungsnehmerin in ihrer Schadenanzeige falsche Angaben gemacht habe. Im Formular werde gefragt, ob die Fahrerin zum Vorsteuerabzug berechtigt und der Unfallwagen ein Geschäftsfahrzeug sei. Das habe die Versicherungsnehmerin verneint, doch das Gegenteil treffe zu.

Sie sei in Geschäftsdingen noch unerfahren und habe die Fragen nicht verstanden, behauptete die Einzelhändlerin. Mit dieser Argumentation überzeugte sie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nicht (12 U 9/07). Versicherungsnehmer müssten nach bestem Wissen dazu beitragen, Verkehrsunfälle aufzuklären, und alle damit zusammenhängenden Fragen korrekt beantworten. Da die Geschäftsfrau gegen diese Pflicht verstoßen habe, müsse die Kaskoversicherung für den Schaden nicht einspringen, urteilte das OLG.

Ein Verstoß setze logischerweise voraus, dass der Versicherungsnehmer die Tatsachen kenne, zu denen er Angaben machen solle. Das habe die Geschäftsfrau verneint und sich auf Unwissenheit berufen. Das helfe ihr aber nichts: Wer Fragen nicht verstehe, dürfe sie nicht beantworten. Damit nehme er falsche Angaben billigend in Kauf.

Wahrscheinlicher sei es allerdings, dass die Versicherungsnehmerin die Fragen vorsätzlich falsch beantwortet und damit die Interessen des Versicherers gefährdet habe. Von Anfang an sei der Mercedes steuerlich als Geschäftsfahrzeug ihres Ladens behandelt worden. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug sei der Frau auch geläufig gewesen. Die Antworten auf diese Fragen seien für den Kaskoversicherer wichtig, um seine Interessen zu wahren. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, erhalte nämlich vom Versicherer geringere Leistungen (Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer).