Unfall: Sohn fällt im landwirtschaftlichen Betrieb aus
onlineurteile.de - Der 17-jährige Sohn eines Landwirts ging aufs Gymnasium. Trotzdem half er daheim nach Kräften den Eltern bei der Arbeit auf dem Hof. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde, fiel der Schüler als Hilfskraft eine ganze Weile aus. Im Rechtsstreit mit der Versicherung des Unfallverursachers ging es unter anderem auch um einen finanziellen Ausgleich für die Eltern.
Grundsätzlich stehe ihnen Schadenersatz für entgangene Dienste zu, entschied das Oberlandesgericht Celle, allerdings nicht in der geforderten Höhe (14 U 27/04). In Fällen wie diesem komme es nicht darauf an, wie viel der Sohn tatsächlich auf dem Hof gearbeitet habe. Sondern darauf, wozu er den Eltern gegenüber verpflichtet sei. Die familienrechtliche Pflicht zur Hilfe bestehe, weil er noch im elterlichen Haushalt lebe und dort versorgt werde.
Da der junge Mann bereits die 11. Klasse des Gymnasiums besuche und vorhabe, das Abitur zu machen, sei diese Verpflichtung beschränkt auf wöchentlich zehn Stunden Mitarbeit im Betrieb. Das sei dann auch die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Schadenersatzes.