Unfallflucht setzt Vorsatz voraus

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Wird ein Autofahrer wegen Unfallflucht zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt, hat das Urteil nur Bestand, wenn ihm zu entnehmen ist, dass der Täter den Aufprall wahrgenommen und den Schaden erkannt hat

(bzw. dass er wenigstens mit der Möglichkeit eines Schadens rechnete); ein Unfallverursacher kann kleine Lackschäden auch übersehen, das wäre zum Beispiel möglich, wenn das Scheinwerferlicht auf dem (in Wagenfarbe lackierten) Stoßfänger Spiegelungen verursacht haben könnte.