Unfallgeschädigte will Auto selbst reparieren

Ist das zweifelhaft, muss die Haftpflichtversicherung nicht die fiktiven Reparaturkosten ersetzen

onlineurteile.de - Auf einem Firmengelände rammte ein Lkw-Fahrer den Kleinwagen einer Praktikantin. Ein Kfz-Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf 3.093 Euro und den Wiederbeschaffungswert des Kleinwagens auf 2.800 Euro. Die Unfallgeschädigte beabsichtigte angeblich, den Wagen selbst zu reparieren, und verlangte vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers Schadenersatz in Höhe der geschätzten Reparaturkosten.

Das Amtsgericht gab der jungen Frau Recht, das Urteil wurde jedoch vom Landgericht Saarbrücken korrigiert (13 S 178/09). Die fiktiven Reparaturkosten lägen um ca. 18 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, erklärte das Gericht, soweit wäre die Forderung im Rahmen. Eine Erstattung der Reparaturkosten einer Fachwerkstatt (bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts) komme auch dann in Frage, wenn die Reparatur fachgerecht in Eigenregie erfolge.

Doch dass die Unfallgeschädigte das Auto wirklich reparieren und anschließend weiternutzen wolle, sei zweifelhaft. Die Chance, das Auto von einem anerkannten Fachbetrieb auf Kosten des Unfallverursachers instandsetzen zu lassen, wolle sie nicht wahrnehmen. Sie bestehe auf Eigenreparatur und behaupte gleichzeitig, sie könne diese nicht vorfinanzieren. Dabei hätte die Praktikantin die Teilzahlung des Unfallverursachers (419 Euro) vor dem Prozess dazu nutzen können, Reparaturteile zu erstehen und mit der Reparatur zu beginnen.

Vermutlich wolle sie den Wagen eben nicht reparieren, sondern möglichst viel kassieren. Ob die künftige Erzieherin überhaupt über die technischen Fertigkeiten für eine fachgerechte Eigenreparatur verfüge, könne offen bleiben. Da sie ihr Interesse, das Fahrzeug weiterhin zu fahren, nicht unter Beweis gestellt habe, müsse der Haftpflichtversicherer nicht die geschätzten Reparaturkosten, sondern nur den Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert des Autos und vorprozessuale Zahlung) ersetzen.