Unfallschilderung passte nicht
onlineurteile.de - Er habe in einer Kurve die Kontrolle über seinen BMW 728 i verloren und sei dann gegen eine Leitplanke geraten. So schilderte ein Autofahrer seiner Vollkaskoversicherung den Autounfall und forderte 8.274 Euro Reparaturkosten. Doch der Versicherer hegte wegen früherer Schadensfälle den Verdacht, dass der Versicherungsnehmer gemeinsam mit einem Bekannten Unfälle manipulierte. Er weigerte sich, den Schaden zu regulieren.
Dem (vom Oberlandesgericht Hamm beauftragten) Gutachter gelang es, die Version des Autobesitzers vom Unfallhergang zu widerlegen. Der Sachverständige hatte mit einem BMW 316i eine Versuchsreihe durchgeführt und diese fotografisch festgehalten. Aus den am Auto des Versicherungsnehmers vorhandenen Schäden schloss er, dass auch die Leitplanke schwer beschädigt sein musste. Das war aber an der angeblichen Unfallstelle nicht der Fall.
Das Oberlandesgericht Hamm wies deshalb die Zahlungsklage gegen die Versicherung ab (20 U 228/03). Der Unfall könne sich an einer anderen Stelle und unter anderen Bedingungen ereignet haben. Das sei jedoch unerheblich. Hier gehe es nur um den vom Versicherungsnehmer behaupteten Unfall. Da er nicht nachweisen könne, dass sich der Unfall so zugetragen habe, wie er ihn in der Schadenanzeige dargestellt habe, müsse die Versicherung dafür nicht einstehen.