Ungesunde Pizza

Kundin biss auf ein Metallstück: Pizzabäcker haftet für abgebrochenen Zahn

onlineurteile.de - Pizzas kann man ja auf vielfältige Weise belegen, im konkreten Fall fiel der Belag eher abenteuerlich aus: Ein Münchner hatte bei einem Pizzaservice zwei verschiedene Pizzas in Kartons abgeholt. Weil seine Freundin später heimkam, hob er für sie im Backofen zwei Hälften auf. Als die Frau dann beim Abendessen in die vegetarische Pizza biss, knackte und knirschte es beträchtlich. In ihrem Mund fand sie ein Metallstück und ein abgebrochenes Stück Backenzahn.

Sie rief den Pizzadienst an und beklagte ihr Missgeschick. Daraufhin holte ein Mitarbeiter der Firma das Metallstück ab. Die unglückliche Kundin suchte ihren Zahnarzt auf, der den beschädigten Zahn mit einer Vollkeramikteilkrone überzog. Die Krankenversicherung ersetzte nur einen Teil der Kosten. Vom Inhaber des Pizzadienstes verlangte die Frau den Restbetrag von 1.127 Euro und zusätzlich Schmerzensgeld.

Der Pizzabäcker wollte nun nichts mehr wissen von einem Metallstück auf der Pizza. So etwas sei in seiner Firma noch nie vorgekommen, das könne nicht wahr sein. Vielleicht habe der Lebensgefährte der Frau den Pizzabelag verunreinigt. Damit kam der Unternehmer beim Amtsgericht München jedoch nicht durch (231 C 7215/11).

Er müsse für das mangelhafte Produkt haften, entschied die Amtsrichterin. Unzweifelhaft sei ein Metallstück vorhanden gewesen, alles spreche für einen Fabrikationsfehler. Vermutlich stamme das Metallteil von einer in der Pizzeria geöffneten Dose. So etwas könne sehr wohl vorkommen — wenn nicht sorgfältig gearbeitet werde.

Von den Kunden stamme das Metallstück sicher nicht. Schließlich habe der Mann die Pizzas im Karton transportiert. Er und die Frau hätten sie mit der Hand, ohne Besteck und Teller gegessen. Der Frau sei auch kein Mitverschulden vorzuhalten, weil sie nicht aufgepasst habe. Bei einer bunt belegten Pizza erkenne man ein so kleines Teil nicht ohne weiteres. Außerdem müssten Kunden mit so einem "Belag" nicht rechnen.

Der Zahnarzt habe ausgesagt, dass auf den Zahn erhebliche Kräfte gewirkt haben müssten — was zum Beißen auf ein Metallstück passe. Für die Zahnarztkosten müsse der Unternehmer einstehen. Zum Ausgleich für die Schmerzen und dafür, dass der Zahn teilverkront werden musste, sei zusätzlich ein Schmerzensgeld von 300 Euro angebracht.