Unglück auf dem Ponyhof

12-Jährige fällt vom Pferd - Inhaber des Ponyhofes trifft keine Schuld

onlineurteile.de - Reiterferien auf einem Ponyhof - für Kinder und Jugendliche ein schöner Urlaub. Für ein 12-jähriges Mädchen ging er allerdings übel aus: Obwohl man ihr ein braves und gutmütiges Pony gegeben hatte, fiel sie vom Pferd und zog sich schwere Verletzungen zu. Der Inhaber des Ponyhofs sollte für den Unglücksfall geradestehen und wurde auf Schadenersatz verklagt.

Das Oberlandesgericht Oldenburg konnte jedoch kein Verschulden des Mannes feststellen (15 U 47/03). Er habe ein Pferd "von gutmütiger Wesensart" ausgewählt. Dass auch so ein Tier in Ausnahmesituationen gefährlich reagieren könne, liege in der Pferdenatur begründet und sei nicht dem Tierhalter anzulasten. Andernfalls müsste man alle Reiterhöfe dichtmachen.

Die Kinderreitgruppe sei korrekt geleitet und überwacht worden, erklärten die Richter. Das Mädchen habe auf dem Ponyhof schon mehrere Pferde, auch im Galopp, geritten. Das Kind auf einem als gutmütig bekannten Pony frei reiten zu lassen, sei daher nicht leichtsinnig gewesen. Jeder Reiter könne in Sekundenschnelle und aus unterschiedlichen Gründen vom Pferd fallen. Dieses Risiko sei nun einmal mit dem Reitsport verbunden, das könne auch eine noch so versierte Aufsichtskraft nicht verhindern. An dem bedauerlichen Unfall sei niemand schuld - Unglücksfälle könnten im Leben immer geschehen.