Unglück beim Segeltörn

Crewmitglied macht den Skipper für einen Sturz verantwortlich

onlineurteile.de - Bei einem Segeltörn im Januar 2007 ereignete sich ein Unfall. Die Segelyacht lag in der Nähe eines Hafens, festgemacht an einer Ankerboje. Es war schon dunkel, als ein Mitglied der Bootsmannschaft von einem Ausflug mit dem Schlauchboot zurückkam und an der Segelyacht "andockte". Beim Übersteigen auf die Badeplattform am Heck der Segelyacht verlor der Mann durch eine Schlingerbewegung des Bootes das Gleichgewicht und stürzte. Dabei verletzte er sich schwer an der Schulter.

Dafür machte der Mit-Segler den Skipper und sein fehlerhaftes Anlegemanöver verantwortlich: Dadurch habe er den Unfall verschuldet. Doch die Klage des Verletzten auf Schadenersatz hatte beim Oberlandesgericht Hamm keinen Erfolg (I-9 U 100/10). Das Gericht von einem Segel-Sachverständigen beraten und kam zu dem Schluss, dass dem Skipper kein Fehler unterlaufen war.

Bei gutem Wetter sei die See ruhig gewesen. Der Skipper habe sich dafür entschieden, das Schlauchboot mit dem Bug im rechten Winkel zur Badeplattform anzulegen. Das sei in keiner Weise riskant und ohne Achterleine sogar sinnvoll. Er habe auch nicht vorher eine Achterleine beschaffen und beim Anlegemanöver einsetzen müssen. Die Crewmitglieder hätten das Manöver geübt, niemand sei damit körperlich überfordert gewesen. Dass der Skipper den Außenbordmotor abgestellt habe, sei bei angeleinter Yacht auch korrekt.