Unklare Herkunft eines Gemäldes
onlineurteile.de - Bei einer Auktion erwarb ein Kunstfreund für 16.900 Euro ein Gemälde. Das Blumenstillleben war im Auktionskatalog aufgeführt als (vermutlich!) Werk von Jacob Bogdany (ein ungarischer Maler des 17. Jahrhunderts). Im Gutachten des Kunstexperten B. stand: "Das Blumenstück ... ist meiner Meinung nach ein Werk von Jacob Bogdani", Farbgebung und Pinselführung sprächen dafür. Einige Monate später wollte der Käufer den Kauf rückgängig machen: Der Gutachter eines anderen renommierten Versteigerungshauses bestreite die Urheberschaft Bogdanys. Daher sei er an dem Gemälde nicht mehr interessiert.
Das Auktionshaus bestand jedoch auf dem Geschäft, es kam zum Rechtsstreit. Niemand habe dem Käufer garantiert, dass das Gemälde von Bogdany stamme, stellte das Landgericht München I fest (6 O 10 137/04). Deshalb könne er wegen der "unklaren Herkunft" des Bildes auch nicht vom Kauf zurücktreten.
Das Bild sei echt, aber unsigniert. Eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Künstler sei daher nicht mit 100-prozentiger Sicherheit möglich. Sicher sei nur, dass es sich um ein echtes Gemälde aus der Zeit und dem Umfeld Bogdanys handle. Der Käufer kenne sich im Kunsthandel aus und habe gewusst, dass die Beschreibung des Gemäldes im Katalog auf dem Gutachten von B. beruhte. Auf dieses Gutachten verweise der Auktionskatalog ausdrücklich und der Käufer habe es vor der Auktion gelesen. Jeder vernünftige Leser werde die Formulierung "meiner Meinung nach" so verstehen, dass der Sachverständige hier eine begründete Meinung äußere, dabei aber ein Restzweifel bleibe.