Unklare Versicherungsklauseln
onlineurteile.de - Wieder einmal hat die Verbraucherzentrale Hamburg einen Punktsieg für Versicherungsnehmer erstritten, diesmal gegen die Versicherungen Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna. Jedes Jahr gehe Versicherungsnehmern viel Geld verloren, weil sie kapitalbildende Versicherungen vor Ablauf kündigten, so die Verbraucherzentrale. Dann kassierten die Versicherungsunternehmen auf Basis undurchsichtiger Vertragsklauseln hohe Abschluss- und Vertriebskosten.
Deshalb hatte die Verbraucherzentrale gegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der vier Unternehmen geklagt - die so oder so ähnlich von den meisten Versicherungen verwendet werden - und berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005: Schon damals waren einschlägige Klauseln für unwirksam erklärt worden.
Auch das Oberlandesgericht Hamburg blieb bei dieser Linie und erklärte die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug für intransparent und damit unwirksam (9 U 233/09 und andere). Versicherungsnehmer haben damit die Chance, bei einer vorzeitigen Kündigung zumindest die Hälfte des eingezahlten Geldes zurückzubekommen.
Zwar haben die Versicherungsunternehmen angekündigt, gegen die Urteile Revision einzulegen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern trotzdem, sofort Ansprüche auf einen finanziellen Nachschlag anzumelden. Nur wenn sie ihren Versicherungsvertrag schon vor 2005 gekündigt haben, ist ihr Anspruch bereits verjährt. (vgl. gri-Artikel Nr. 51 252)