Unterhalt für kranke Ehefrau ...
onlineurteile.de - Nach neun Jahren Ehe ließ sich ein Paar 1981 scheiden. Der Mann zahlte trotz anderer Unterhaltsverpflichtungen über 20 Jahre lang Unterhalt an seine Ex-Frau. Etwa ab dem Jahr 1999 verschlechterte sich deren (schon lange angeschlagener) Gesundheitszustand rapide. Die Frau wurde erwerbsunfähig und bezog zuletzt eine Rente von 822 Euro (plus 53 Euro Wohngeld).
Auf Antrag des Mannes strich das Familiengericht den nachehelichen Unterhalt (700 DM bzw. 357,90 Euro). Die kranke Frau wehrte sich gegen die Entscheidung, erlitt jedoch beim Oberlandesgericht München eine Niederlage (17 UF 1231/04). Nach einer Ehescheidung richte sich der Umfang des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen, erläuterten die Richter. Grundsätzlich solle dem Unterhaltsberechtigten der in der Ehe erreichte Lebensstandard - als Ergebnis gemeinsamer Arbeit - erhalten bleiben. Diese "Garantie" gelte aber nicht unbegrenzt.
Zumindest bei einer verhältnismäßig kurzen Ehe ohne Kinder sei der Unterhalt nach einer angemessenen Übergangszeit herabzusetzen (entsprechend den Lebensverhältnissen des Unterhaltsberechtigten vor der Ehe). Nach 20 Jahren sei diese Frist allemal überschritten. Trotz ihrer Krankheit könne die Frau jetzt kein Festhalten an der ehelichen Solidarität mehr fordern. Da ihre Rente über dem Existenzminimum von 730 Euro liege, könne sie damit ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten.