Unterhalt verwirkt

Wer aus einer "intakten Ehe ausbricht", bekommt nichts

onlineurteile.de - Die Ehefrau hatte ihren Mann verlassen und war zu einem neuen Lebensgefährten gezogen. Im Scheidungsverfahren behauptete sie erst, ihre "Ehe habe schon vorher nur noch auf dem Papier gestanden". Doch nach und nach wurde klar, dass das so nicht stimmte. Schließlich erklärte die Frau, sie habe sich "durch die Liebe ihres Ehemannes erdrückt gefühlt".

Sie habe gegenüber ihrem an der Ehe festhaltenden Mann grob rücksichtslos gehandelt, befand der Amtsrichter, und schloss jeden Anspruch auf Unterhalt aus. Ihr neue Beziehung rechtfertige dies nicht, argumentierte die Ungetreue, schließlich hätten sie und ihr Mann nur noch nebeneinander hergelebt. Gerade deshalb hätte sie sich um die Ehe bemühen müssen, hielt ihr das Oberlandesgericht (OLG) Hamm vor (11 UF 49/04). Das OLG wies die Beschwerde der Frau gegen die Entscheidung des Amtsrichters ab.

Partner müssten Defizite ihres Zusammenlebens ansprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, wenn die eheliche Liebe verloren zu gehen drohe. Trotz ihrer Unzufriedenheit hätte die Ehefrau ihrem Mann eine Chance einräumen müssen, um dessen tiefe emotionale Bindung zu ihr sie wusste. Bevor überhaupt feststand, ob die Ehe gescheitert war, sei sie "zielstrebig aus der Ehe ausgebrochen" und habe sich einem neuen Partner zugewandt. Sie habe nicht einmal versucht, ihre Ehe zu retten, was ein schwerwiegendes Fehlverhalten darstelle. Da ihr Existenzminimum gesichert sei, stehe ihr deshalb kein Unterhalt vom Ehemann mehr zu.