Untermieter züchtet Cannabis
onlineurteile.de - Die Mieterin der Wohnung war für ca. zwei Jahre ausgezogen, weil sie vorübergehend auswärts arbeitete. Ein Untermieter übernahm offiziell die Räume. Die Vermieterin war damit einverstanden. Es wurde ein Untermietvertrag geschlossen. Demnach stand es der Mieterin frei, in der Wohnung zu übernachten, wenn sie in der Stadt war.
Diese Möglichkeit nutzte die Frau einige Male. Trotzdem behauptete sie später, von den "gärtnerischen" Aktivitäten des Untermieters habe sie nichts gewusst. Dabei zog ständig der charakteristische Geruch von Marihuana durch das Treppenhaus.
Ein Nachbar informierte die Vermieterin, wenig später durchsuchte die Polizei die Räume: Sie entdeckte in der Wohnung jede Menge Cannabispflanzen, für den Anbau bestimmte technische Geräte und verkaufsfertig verpacktes Marihuana. Nun kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos. Vergeblich berief sich die Mieterin darauf, sie habe keine Ahnung vom Drogenanbau gehabt. Außerdem hätte die Vermieterin sie vor einer Kündigung wenigstens abmahnen müssen.
Eine Abmahnung sei angesichts des groben Verstoßes des Untermieters gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag überflüssig, urteilte das Amtsgericht Hamburg-Altona (316 C 275/11). Sie sei nur sinnvoll, wenn ein Vermieter es noch in Betracht ziehe, das Mietverhältnis fortzusetzen. Das komme hier nicht in Frage. Dabei sei es gleichgültig, ob die Mieterin über die Straftat des Untermieters Bescheid wusste: Sie müsse sich dessen Verschulden zurechnen lassen.
Wenn in einer Mietwohnung in großem Umfang Cannabispflanzen gezüchtet werden, um verbotene Rauschmittel herzustellen, rechtfertige dies eine fristlose Kündigung. Das dubiose Treiben schädige den Ruf des Hauses: Anbau und Konsum von Marihuana verbreiteten einen prägnanten Geruch, den alle Mieter und ihre Besucher bemerken mussten — ganz zu schweigen von Polizeieinsätzen im Mietshaus. Die Vermieterin müsse die anderen Hausbewohner, vor allem Kinder und Jugendliche vor Drogen und Drogenhandel schützen.