Unternehmensberater stürzt Gärtner ins Unglück

OLG Oldenburg: Kein Honorar für wertlose Arbeit

onlineurteile.de - Man kann Handwerkern und kleinen Gewerbetreibenden nur wünschen, dass diese Rechtsprechung Schule macht: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat erstmals die Klage einer Beraterfirma auf Honorar abgewiesen und dem fast ruinierten Auftraggeber Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.

Ein Gärtner, dem die Insolvenz drohte, beauftragte im April 2000 eine (bundesweit tätige) Unternehmensberatungsgesellschaft mit Analyse und Reorganisation seines Betriebs. Schon für die erste Beratung kassierte die Firma 6.380 Mark, die der Gärtner bezahlte. Am Ende jeder Beratungswoche ließ ein Mitarbeiter der Firma den Gärtner Vordrucke unterzeichnen, in denen der Auftraggeber die Forderungen der Firma anerkannte und ihre Arbeit für korrekt erklärte. Schließlich sollte der Gärtner über 40.000 Mark zahlen, die er natürlich nicht hatte. Schon seit Jahren machte er Verlust - deshalb hatte er ja die Beraterfirma engagiert. Diese klagte das Honorar ein.

Mehrere Gutachter hätten bestätigt, so das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, dass die Arbeit der Beraterfirma für den Betrieb wertlos und das Honorar weit überhöht sei (16 U 199/02). Die Analyse sei nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Betriebswirtschaft gefertigt, enthalte nur Schlagworte, eine Beschreibung augenfälliger Tatsachen und bekannte Zahlen. Nach Aussage eines der Sachverständigen hätte man diese "Arbeit" an einem Tag erledigen können. Schwachstellen des Betriebs seien nicht untersucht worden; es fehlten eine vergleichende Bilanzaufstellung, Daten und Fakten über die Branche, über die Wettbewerber vor Ort und die konkrete Marktsituation des Unternehmens.

Die Finanzlage der Gärtnerei sei desolat, das Unternehmen schreibe seit drei Jahren rote Zahlen, stellte das OLG fest. Angesichts dessen habe der