Unterschenkel-Trümmerbruch schlecht operiert

Heilungsprozess dauert deshalb über zwei Jahre: Schmerzensgeld für Patienten

onlineurteile.de - Bei einem Verkehrsunfall im Februar 2000 hatte der Mann einen Trümmerbruch am linken Schien- und Wadenbein erlitten. In einem Kreiskrankenhaus wurde er operiert. Die Chirurgen setzten eine Platte am Schienbein ein. Das Wadenbein wurde mit einem so genannten Kirschner-Draht stabilisiert. Im Mai stellte der Hausarzt des Verunglückten einen Plattenbruch und eine Pseudarthrose (Falschgelenkbildung) fest.

Im Kreiskrankenhaus entfernte man die gebrochene Platte und befestigte den Knochen mit einem Küntschernagel. Der wurde eineinhalb Jahre später herausgenommen. Die Wundheilung verlaufe "komplikationslos", konstatierten die Mediziner im Kreiskrankenhaus. Doch einen Tag danach wurde der Patient mit starken Schmerzen in eine Universitätsklinik eingeliefert, wo man den Bruch erneut - mit einem Sirusnagel - stabilisieren musste. Vom Träger des Kreiskrankenhauses verlangte der Mann Schmerzensgeld wegen mehrerer Behandlungsfehler.

10.000 Euro seien angemessen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg (1 U 59/07). Bei der ersten Operation hätten die behandelnden Ärzte eine zu kurze (d.h. zur Stabilisierung ungeeignete) Knochenplatte eingesetzt und obendrein versucht, diese an einer zertrümmerten Knochenstelle zu befestigen, stellte das sachverständig beratene OLG fest. Wie das Wadenbein stabilisiert worden sei, entspreche nicht mehr dem medizinischen Standard. Diese Missgriffe begünstigten die Entwicklung eines falschen Gelenks, das dann wieder operativ beseitigt werden musste.

Der Heilungsprozess des unfallbedingten Bruchs habe deshalb (statt sechs bis neun Monate) zweieinhalb Jahre gedauert. Das bedeutete für den Patienten weitere Behandlungen und Schmerzen (und obendrein ärztliche Ignoranz gegenüber seinen laienhaften Bedenken). Mehr als 10.000 Euro seien ihm dennoch nicht zuzusprechen, weil die Behandlungsfehler glücklicherweise keinen dauerhaften Schaden nach sich zogen. Überwiegend seien die Schmerzen und Operationen doch Folge des Unfalls und nicht Folge der ärztlichen Fehler.