Unverfroren Pippi Langstrumpf kopiert
onlineurteile.de - Ein deutscher Autor wollte im Kielwasser des Welterfolgs der Bücher von Astrid Lindgren, der verstorbenen schwedischen Kinderbuchautorin, mitschwimmen. Er nahm sich die bekannten "Pippi Langstrumpf"-Geschichten vor und taufte seine Heldin "Pippielotta" statt Pippilotta. Überraschenderweise ging es in der Geschichte um ein rothaariges Mädchen aus Schweden mit geflochtenen Zöpfen und seltsamen, langen Strümpfen, das über große Kräfte verfügt und "Krumunkulus Pillen" (statt: Krummeluß Pillen) nimmt, um nicht erwachsen zu werden. Auch die Villa Kunterbund (statt: Kunterbunt) und die Insel Taka-Tuka fehlten nicht.
Den Vorwurf des Plagiats, den die Erben Astrid Lindgrens gegen ihn erhoben, wies der Autor weit von sich: Es handle sich um eine freie Bearbeitung, die er auch ohne das Einverständnis der Erben frei verkaufen dürfe. "Seine" Pippi(e) habe eine Zwillingsschwester und außerdem setze sich seine Geschichte kritisch damit auseinander, dass Pippi(e) nicht erwachsen werden wolle.
Diese Argumentation überzeugte das Landgericht Hamburg nicht (308 O 200/09). Es verbot das Vervielfältigen und den Verkauf des Buches "Die doppelte Pippielotta". Alle beschriebenen Orte, Namen und Charaktere der Figuren seien total eng an die entsprechenden Orte und Figuren der Pippi Langstrumpf-Bücher angelehnt. Das sei ein Plagiat und keine freie Bearbeitung. Die setze eine inhaltliche Distanz zum Original voraus, von der hier keine Rede sein könne. Das Buch erscheine wie eine Fortsetzung. Auch neu erfundene Charaktere würden lediglich in die Erlebniswelt der Originale eingefügt.