Unversicherte Jugendliche verschuldet Unfall
onlineurteile.de - Die Eltern hätten für ihre minderjährige Tochter eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollen, fanden die Richter des Oberlandesgerichts Celle (14 U 32/02). Anlass war eine Schadenersatzklage gegen die (inzwischen volljährige) junge Frau: Nach der Schule hatte sie auf dem Gehsteig mit anderen Schülern geplaudert. Dann war die Schülerin - plötzlich und ohne sich umzusehen - auf den Fahrradweg getreten und hatte so den Sturz einer Radfahrerin ausgelöst.
Der verletzten Radlerin wurden vom Amtsgericht 7.500 DM Schmerzensgeld zugesprochen, damit war sie aber nicht zufrieden. Sie hatte sich nach dem Trümmerbruch des linken Arms, zwei Operationen und langwieriger ambulanter Behandlung ein Schmerzensgeld von 15.000 DM vorgestellt. Zu ihrem Leidwesen blieb es bei der Hälfte der geforderten Summe.
Das Schmerzensgeld wurde nicht nur deshalb so niedrig festgesetzt, weil es sich um ein geringfügiges Versehen der Jugendlichen handelte. Vor allem berücksichtigten die Richter den Umstand, dass die Schülerin die Entschädigung aus eigener Tasche zahlen musste, weil sie nicht versichert war. 7.500 Mark aufzubringen, werde der jungen Frau schon schwer genug fallen, erläuterten die Richter ihre Entscheidung, denn sie lebe in sehr beengten finanziellen Verhältnissen. Trotz ihrer Jugend sei sie inzwischen schon Mutter eines kleinen Kindes und wirtschaftlich von ihrem (schlecht verdienenden) Lebensgefährten abhängig.