Unwirksamer Ehevertrag

Schwangere Frau zum Verzicht auf Versorgungsausgleich gedrängt

onlineurteile.de - Weil seine Freundin schwanger war, ließ sich der damalige Assistenzarzt (jetzt: Facharzt für Kardiologie) 1992 auf eine Heirat ein - anscheinend eher widerwillig. Jedenfalls bezweifelte er, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein und bestand auf einem Ehevertrag. Man vereinbarte Gütertrennung und schloss den Versorgungsausgleich aus. Die Braut hatte ein Lehramtsstudium beendet, arbeitete aber als Exportsachbearbeiterin, weil sie keine Stelle erhalten hatte.

2004 wurde die Ehe geschieden. Das Amtsgericht hielt den Ehevertrag für sittenwidrig und führte den Versorgungsausgleich durch. Die Rechtsbeschwerde des Facharztes dagegen blieb ohne Erfolg. Der Versorgungsausgleich sei angebracht, entschied der Bundesgerichtshof: Denn die Partner hätten bewusst in Kauf genommen, dass die Frau wegen des Kindes aus dem Berufsleben ausscheiden und keine Versorgungsanrechte erwerben würde (XII ZB 94/06).

Die Schwangere habe sich damals in der deutlich schwächeren Verhandlungsposition befunden: wegen der bevorstehenden Geburt und den Zweifeln des Mediziners an der Vaterschaft. Er habe die Heirat vom Ehevertrag abhängig gemacht und dessen Inhalt ohne Mitwirkung der Ehefrau mit dem Notar ausgearbeitet. Dieser Druck auf die Frau habe sich durch ihre wirtschaftliche Situation verschärft. Denn ohne Stelle in ihrem erlernten Beruf hätte sie als ungelernte Kraft und ledige Mutter einer ungewissen Zukunft entgegengesehen.

So, wie der Vertrag konzipiert war, habe er dafür gesorgt, dass die Ehefrau ohne Alterssicherung blieb: Sie sollte den Haushalt führen und das Kind betreuen. Damit wurden alle ehebedingten Nachteile absichtsvoll auf die Ehefrau verlagert. Da diese einseitige Lastenverteilung durch keinerlei Vorteil für sie ausgeglichen wurde - unvereinbar mit dem Gebot ehelicher Solidarität! -, sei der Ehevertrag sittenwidrig und nichtig.