Unzufriedener Gast wirft mit Döner
onlineurteile.de - War es womöglich Gammelfleisch? Oder hatte der Gast des Dönerlokals einfach schlechte Laune? Jedenfalls kam es zu einem Streit mit der Frau hinter der Theke, weil dem Gast der Döner nicht schmeckte. Als er sein Geld nicht zurückbekam, warf er den Döner weg. So die Version des Kunden. Nach ihr habe er geworfen, behauptete die Döner-Braterin.
Sie verlangte vom unzufriedenen Kunden ein "angemessenes Schmerzensgeld" von 250 Euro. Immerhin habe er sie als "blöde Kuh" beleidigt und den Döner mit voller Wucht gegen sie geschleudert. Zum Glück habe sie schnell genug reagiert und sich gebückt. Der Missetäter stritt alles ab: "Blöde Kuh" sei ihm nie über die Lippen gekommen, beteuerte er. Den Döner habe er nur hinter die Theke und nicht auf die Frau geworfen.
Das Amtsgericht München wies nach gründlicher Befragung aller Zeugen die Klage auf Schmerzensgeld ab (154 C 26660/07). Niemand habe die Beleidigung gehört, also sei die "blöde Kuh" nicht belegt. Daher stehe der Döner-Braterin auch kein Schmerzensgeld zu. Selbst wenn der Gast wirklich mit dem angebissenen Döner auf sie gezielt haben sollte, ändere das nichts. Nur eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde begründe einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Davon könne bei einem Döner-Wurf keine Rede sein.