Unzufriedener Kunde pocht auf Schadenersatz

Handwerker zahlt gegen den Willen seines Haftpflichtversicherers ...

onlineurteile.de - Ein Handwerksbetrieb hatte von einem Bauunternehmer - seinem größten Kunden - den Auftrag, in einem Neubau einen Fußboden zu verlegen. Bei den Vorarbeiten kam es zu einem Brandschaden in Höhe von 24.000 Mark. Der Handwerker meldete den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung, die ihn aufforderte, dem Kunden keine Entschädigung zu zahlen. Nach seiner Schilderung des Vorfalls könnten die Mitarbeiter nichts dafür; sie werde die Kosten eines Rechtsstreits mit dem Kunden übernehmen.

Doch der Kunde setzte den Handwerker schwer unter Druck und drohte mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehungen. Dessen Aufträge brachten dem Handwerker 80 Prozent seines Auftragsvolumens - deshalb gab er nach und zahlte Schadenersatz. Von seiner Haftpflichtversicherung sah er anschließend keinen Pfennig. Auf Versicherungsleistungen habe der Handwerker keinen Anspruch mehr, bekräftigte das Oberlandesgericht Köln (9 U 137/02).

Der Versicherer habe ihm für einen Rechtsstreit mit dem Kunden Deckungszusage erteilt und der Zahlung von Schadenersatz widersprochen. In den Versicherungsbedingungen stehe klipp und klar: "Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil ... zu befriedigen." Wenn sich der Versicherungsnehmer nicht an die diesbezüglichen Vorgaben des Versicherers halte, verliere er den Versicherungsschutz. Dass ein Rechtsstreit mit dem wichtigsten Auftraggeber für den Handwerker riskant gewesen wäre, ändere daran nichts.