Unzufriedener Zahnarzt bessert Zahnersatz selbst nach

Reklamiert er die Mängel nicht, muss er die Arbeit des Dentallabors bezahlen

onlineurteile.de - "Das passt doch hinten und vorne nicht", dachte sich der Zahnarzt, als er die Brücken und Kronen begutachtete, die ihm das Dentallabor geliefert hatte. Die Farbe der Kronen passte nicht. Eine Brücke war zu hoch für den Unterkiefer des Patienten - der Mediziner schliff sie selbst nach. Diese Leistung war ihr Geld nicht wert, meinte der Zahnarzt, und zahlte die Laborrechnung über 17.000 Euro nicht.

Er hätte die Mängel beanstanden und dem Labor die Möglichkeit geben müssen, den Zahnersatz innerhalb einer bestimmten Frist nachzubessern, erklärte ihm das Landgericht München I (6 O 15545/04). Wenn er die Nacharbeiten selbst übernehme und so die "Ersatzteile" bei seinen Patienten ohne Reklamation weiterverwende, nehme er damit die Leistung des Labors ab. Deshalb sei der Zahnarzt verpflichtet, die Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.