Unzuverlässiges Kfz-Diagnosegerät

Kunde verlässt sich auf die Diagnose und gibt sinnlose Reparatur in Auftrag

onlineurteile.de - Weil die Servolenkung seines Wagens immer schwerer zu bedienen war, schickte Herr A seine Freundin mit dem Auto zu einer Niederlassung des Autoherstellers. Mechaniker X kümmerte sich um ihr Anliegen. Mit einem elektronischen Diagnosegerät suchte er nach der Fehlerquelle. Die Diagnose des Geräts lautete, die Pumpe für die Servolenkung sei ausgefallen.

Für diesen Service zahlte die Freundin 95 Euro. Nicht gerade billig — vielleicht wollte der Mechaniker ja aus diesem Grund nicht zugeben, dass das Gerät manchmal daneben lag? Jedenfalls behielt er diese Information für sich. Sein Kostenvoranschlag für die Pumpenreparatur belief sich auf rund 750 Euro. Das war Herrn A zu teuer, seine Freundin brachte das Auto in eine andere Werkstatt.

Dort übergab sie dem Werkstattinhaber Z den Kostenvoranschlag der Markenwerkstatt, auf dem als Fehlerursache "Pumpe Servolenkung defekt" vermerkt war. Z tauschte die Pumpe aus, doch damit war der Mangel keineswegs behoben. Erst als Z Rost am Kreuzgelenk der Lenkstange entfernte, funktionierte die Servolenkung wieder richtig. Der Austausch der Pumpe kostete 537 Euro. Hätte Z von vornherein nur den Rost beseitigt, hätte Autobesitzer A nur zwei Arbeitsstunden à 65 Euro netto zahlen müssen.

A verklagte den Autohersteller auf Schadenersatz für die sinnlose Reparatur: 382,34 Euro sprach ihm das Amtsgericht Kassel zu (423 C 4454/11). Die Fehlerdiagnose sei mangelhaft gewesen. Und Zeuge X habe die Vertreterin des Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass das Gerät die Ursachen nicht zuverlässig feststellte, sondern nur einschätzte. Das konnten der Kunde und seine Freundin nicht wissen — der Mitarbeiter der Niederlassung hätte das klarstellen müssen.

Sein Versäumnis sei dem Arbeitgeber von X, also letztlich dem Autohersteller zuzurechnen. Dass sich der Kunde auf die Auskunft des Diagnosegeräts verlassen würde, sei Mechaniker X bewusst gewesen — immerhin habe sich der Kunde im Vertrauen auf das Fachwissen der Experten an die Markenwerkstatt gewandt. Und weil er darauf vertraute, habe er überflüssigerweise die Pumpe austauschen lassen und unnötig Geld ausgegeben.

Zeuge Z habe glaubhaft erläutert, dass Rost die Lenkkraftwirkung beeinträchtigte und dass er ca. zwei Stunden gebraucht hätte, um den Fehler zu beheben — wenn er die Ursache gleich erkannt hätte. Z sei kein Mitverschulden vorzuwerfen: So einen Fehler zu identifizieren, sei eben ein kompliziertes Unterfangen. Für Z sei nicht ohne weiteres klar gewesen, dass die Pumpe funktionierte und nicht die Fehlerursache war. Auch Z als Kfz-Mechaniker dürfe sich erst einmal auf die Diagnose der Markenwerkstatt verlassen.