Urheberrechtsabgabe auf Drucker?
onlineurteile.de - Autoren und Verleger sollen nach dem Willen des Gesetzgebers einen Ausgleich dafür bekommen, dass unter bestimmten Bedingungen das Kopieren ihrer Werke ohne Erlaubnis und Vergütung zulässig ist. Eigentlich vervielfältigen ja nur die Käufer (oder Mieter) von Kopierern bzw. Scannern Bücher und andere geschützte Werke. Trotzdem müssen auch die Gerätehersteller eine Vergütung an VG Wort zahlen (= Verwertungsgesellschaft Wort ist die Interessenvertreterin der Autoren und Verleger).
Die Vergütungspflicht wollte die VG Wort auf Hersteller und Verkäufer von Druckern ausdehnen. Das lehnte der Bundesgerichtshof ab (I ZR 94/05). Drucker seien nicht zum massenhaften Ablichten von Texten gedacht und geeignet. In Kombination mit PCs eingesetzt, könne man mit ihnen keine fotomechanischen Vervielfältigungen herstellen.
Zum anderen könne die VG Wort nach der heutigen Rechtslage bei Gerätekombinationen (PC, Scanner und Drucker) nur für ein Gerät Vergütung kassieren. Und für Scanner werde schon bezahlt. Ohne gesetzliche Grundlage könne man die Hersteller anderer Geräte nicht mit der urheberrechtlichen Vergütung belasten. (Über die Vergütung bei Multifunktionsgeräten wird im Januar entschieden.)