Urlaubsanspruch ist nicht vererbbar

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - War ein Arbeitnehmer vor seinem Tod ein Jahr durchgehend arbeitsunfähig und konnte den ihm zustehenden Jahresurlaub 2008 und 2009 nicht nehmen, haben seine Erben (Ehefrau und Sohn) keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich dafür;

mit dem Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis und erlischt der Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber; der Anspruch auf Abgeltung für nicht gewährten Urlaub ist nicht vererbbar.