Urlaubsheimkehrer finden WC verstopft vor

Vermieterin muss die Kosten der Rohrreinigung übernehmen

onlineurteile.de - Als das Ehepaar aus dem Urlaub zurückkehrte, erwartete sie im trauten Heim eine unangenehme Überraschung: Der WC-Abfluss war verstopft. Sofort alarmierten die Mieter eine Rohrreinigungsfirma B, um das Übel zu beseitigen. Firma B stellte fest, dass die Grundleitung falsch angeschlossen war, und kassierte für ihre Tätigkeit 434 Euro. Diese Summe zogen die Eheleute von der Miete ab.

Zu Recht, erklärte das Amtsgericht Saarburg. Es wies die Klage der Vermieterin auf Zahlung der vollen Miete ab (5 C 454/08). Eine Verstopfung zu beseitigen, gehöre zur Instandhaltung der Mietsache, für die sie als Vermieterin zuständig sei. Ohne funktionierende Abwasserleitung könne eine Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden.

Die Mieter seien länger weg gewesen und für die Verstopfung nicht verantwortlich. Wie Firma B bestätigte, handle es sich um ein konstruktionsbedingtes Problem. Daher könnten die Mieter von der Vermieterin Ersatz ihrer Ausgaben verlangen.