Urlaubstag verweigert
onlineurteile.de - Ein Feiertag fiel auf einen Donnerstag im Mai. Der Angestellte einer Immobilienfirma plante ein verlängertes Wochenende und beantragte bei seinem Chef Urlaub für den Brückentag Freitag. Doch der Arbeitgeber lehnte ab, weil Arbeiten anstünden, die "keinen weiteren Aufschub dulden". Na, dann werde er eben krank, kündigte der Arbeitnehmer an.
Prompt legte er noch am gleichen Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und blieb bis Freitag weg. Anscheinend war der Angestellte zwar wirklich krank. Aber das interessierte den Arbeitgeber nun nicht mehr: Er kündigte dem Mann fristlos. Dessen Kündigungsschutzklage scheiterte zunächst, erst das Bundesarbeitsgericht machte ihm wieder Hoffnung (2 AZR 251/07).
Die obersten Arbeitsrichter stellten allerdings von vornherein klar: Eine fristlose Kündigung ist allemal gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer nach einem abgelehnten Urlaubsantrag dem Arbeitgeber eine "Krankheit" androht. Wer eine Krankheit als Druckmittel einsetze, missbrauche das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Das gelte aber nicht zwingend, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Drohung tatsächlich krank sei. Dann wiege die Störung des Vertrauensverhältnisses im Betrieb weniger schwer, so dass nicht ohne Weiteres von einem wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung auszugehen sei. Die Vorinstanz müsse nun aufklären, ob der Angestellte wirklich bereits beim Gespräch mit dem Chef krank war.