USA-Reise auf dem Hinflug abgebrochen
onlineurteile.de - Ein älterer Herr buchte im Reisebüro eine dreimonatige USA-Reise. Die freundliche Angestellte empfahl ihm eine Reiserücktrittskostenversicherung, die der Kunde auch abschloss. Über andere Versicherungen wurde nicht gesprochen. Der Urlauber musste seine Reise schon auf dem Hinflug abbrechen, weil er erkrankte.
Mit dem Argument, der Versicherungsnehmer sei nicht von der Reise zurückgetreten (d.h. sie vor Reisebeginn zu stornieren), sondern habe eine bereits begonnene Reise abgebrochen, lehnte der Versicherer jede Leistung ab. 4.000 Euro hatte der Kunde für Reiseleistungen bezahlt. Um nicht selbst auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, verklagte der Kunde das Reisebüro auf Schadenersatz. Über die Möglichkeit, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen, sei er dort nicht informiert worden.
Dazu sei das Reisebüro auch nicht verpflichtet, urteilte der Bundesgerichtshof (X ZR 182/05). Normalerweise berate ein Reisebüro die Kunden nur bei der Auswahl bzw. Zusammenstellung einer Reise nach deren Wünschen. Ausnahmsweise, wenn ein Reisebüro ähnlich wie ein Reiseveranstalter auftrete, könne dies auch Beratung in Versicherungsfragen einschließen. Reisebüros müssten aber (ebenso wie Reiseveranstalter) die Kunden nur auf Reiserücktrittskostenversicherung und Rücktransportkostenversicherung aufmerksam machen. Eine weitergehende Pflicht zur Information bestehe auch bei langen, teuren Urlaubsreisen nicht.