USA-Trip wegen Bandscheibenvorfalls geplatzt

Reiserücktrittsversicherung muss nicht zahlen:Ein zweiter "Vorfall" kommt nicht "unerwartet"

onlineurteile.de - Ein Familienausflug in die USA war geplant. Im Januar 2009 buchte ein Münchner für 2.388 Euro eine Kurzreise für Februar. Gleichzeitig schloss er eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Seine Frau war 2008 wegen eines Bandscheibenvorfalls im Krankenhaus gewesen. Anfang 2009 ging es ihr wieder ganz gut, Medikamente und Akupunktur hatten geholfen. Kurz vor der Reise nach Amerika ging die Frau sogar Skifahren.

Doch einige Tage später hatte sie erneut einen Bandscheibenvorfall. Der Familienvater stornierte die Reise und verlangte die Stornokosten (1.910 Euro) von der Versicherung. Das Unternehmen winkte ab: Längst bekannte Krankheiten umfasse der Versicherungsschutz nicht. Auch vom Amtsgericht München bekam der Versicherungsnehmer keine günstigere Auskunft: Er verlor den Prozess gegen die Versicherung (242 C 29669/09).

Nur wenn eine unerwartete Erkrankung eine(n) Versicherte(n) plötzlich dazu zwinge, eine Reise abzusagen, müsse die Reiserücktrittskostenversicherung einspringen, so die Amtsrichterin. Im konkreten Fall komme das gesundheitliche Problem der Ehefrau jedoch nicht "unerwartet". Ein Rückenleiden sei eine langwierige Grunderkrankung, die schwankend verlaufe. Patienten müssten daher mit weiteren akuten Phasen rechnen, auch wenn sie vorübergehend mal keine Beschwerden hätten.

Im konkreten Fall hätten die Schmerzen der Ehefrau bei unterschiedlicher Intensität neun Monate angehalten - und zwar bis in den Januar 2009 hinein, als die Reise gebucht wurde. Unter diesen Umständen müsse auch einem medizinischen Laien klar sein, dass sich der Gesundheitszustand jederzeit wieder verschlechtern könne.