Uschi Glas posiert in Illustrierter mit Ausweis
onlineurteile.de - Das Foto sollte die Story in der Schweizer Illustrierten etwas aufpeppen: Uschi Glas strahlte zu einer gut leserlichen Kopie ihres Personalausweises. Ein deutscher Kriminalbeamter, der gerade gegen einen Pornoanbieter im Internet ermittelte, las den Artikel und hatte eine Idee: Wenn Frau Glas den Ausweis schon so offen zeigt, dachte er, dann wird sie wohl auch nichts dagegen haben, wenn man die Daten nützlich einsetzt.
Der Pornoseiten-Betreiber behauptete nämlich, seine Site sei für Jugendliche unzugänglich. Um "reinzukommen", müsse man die Nummer des Personalausweises eingeben und die beinhalte das Geburtsdatum. Mit dem Ausweis von Uschi Glas belegte der Kriminaler, wie einfach es für Jugendliche ist, an fremde Ausweisdaten und damit auf die obszöne Website zu kommen.
Da hätte der Beamte mal lieber seine eigenen Daten eingeben sollen, meinte die Schauspielerin, anstatt ihren guten Namen öffentlich mit Pornographie in Verbindung zu bringen. Das verletze ihr Perönlichkeitsrecht und sei nur durch eine Entschädigung von mindestens 20.000 Euro wettzumachen. Das Landgericht Berlin sah die Sache jedoch anders (27 O 301/05): Nachteilige Folgen für Frau Glas durch den Pornoprozess seien nicht zu erkennen.
Dass so automatisch ein negativer Zusammenhang zu ihrer Person hergestellt werde, leuchte keineswegs ein. Man könne dies auch positiv sehen: Ihre Daten hätten geholfen, einen Straftäter zu überführen. Wieso sollte da "ein Schatten auf sie fallen"? Abwegig auch der Vorwurf der Schauspielerin, der Kriminaler habe sie durch sein Tun "an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt". Sie stehe ständig im Rampenlicht und breite dabei freiwillig ihr Privatleben aus. Auch ihren Ausweis habe sie ablichten lassen. Schließlich sei dem Polizisten auch kein Eigennutz oder irgendeine Böswilligkeit zu unterstellen. (Frau Glas hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)