Vater behandelte die Familie schlecht
onlineurteile.de - Die Ehefrau und Mutter wurde krank und kränker. Der Vater kümmerte sich so gut wie nicht um seine beiden Kinder. Sie wurden Tageseltern anvertraut, wenn die kranke Mutter ausfiel. Bei ihnen fühlten sich die Kinder offensichtlich gut aufgehoben. Und so verfügte die von ihrem Ehemann erst schikanierte und dann verlassene Frau, die Kinder sollten später einmal in das Haus der Pflegeeltern einziehen und bei ihnen aufwachsen.
Nach dem Tod der Mutter lehnten die Kinder jeden Kontakt mit dem Vater ab, obwohl er sich nun darum bemühte. Des öfteren stritt er mit den Pflegeeltern und schürte die Angst der Kinder, sie könnten aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden. Das Familiengericht entzog dem Mann das Recht, den Aufenthalt seiner Kinder zu bestimmen und in schulischen Angelegenheiten mitzureden. Dafür sollte das Jugendamt zuständig sein. Ohne Erfolg wehrte sich der Vater gegen diese Einschränkung des Sorgerechts.
Sein Versuch, die Kinder aus der Pflegefamilie herauszulösen, würde deren seelische, geistige und gesundheitliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen, befand das Oberlandesgericht Köln (4 UF 70/03). Die Kinder zeigten bereits deutliche angstbedingte Verhaltensstörungen. Das aggressive Verhalten des Vaters gegenüber den Pflegeeltern wecke Erinnerungen an früher und zeige, dass er mit der Situation nicht fertig werde. Ein verantwortungsbewusster Vater würde alles tun, um die Kinder zu beruhigen, anstatt den Kontakt gegen den Willen der Pflegeeltern zu erzwingen. Der Mann müsse einsehen, dass erst die Abwehrreaktion der Kinder abgebaut und Vertrauen hergestellt werden müsse, bevor er wieder eine Rolle im Leben seiner Kinder spielen könne. Entscheidend sei jetzt, dass die Kinder "ihre innere Ruhe" fänden.