Vater in Großbritannien - Mutter mit Kindern in Deutschland

Liegt das elterliche Sorgerecht des abwesenden Vaters auf Eis?

onlineurteile.de - Eine türkische Familie war auf Asylsuche. Der Vater hielt sich illegal in Großbritannien auf, Aufenthaltsort unbekannt. Die drei minderjährigen Kinder wurden gemeinsam mit ihrer Mutter von Großbritannien in die Bundesrepublik abgeschoben. Nach Ablehnung ihrer Asylanträge wurden Mutter und Kinder aufgefordert, die Bundesrepublik zu verlassen. Die Ausreise scheiterte jedoch, da der (durch einen Anwalt vertretene) Vater bei der Ausstellung der Reisedokumente nicht mitwirkte. Er wollte erreichen, dass die Kinder in Deutschland bleiben und die Schule besuchen können.

Die zuständige Behörde stellte daraufhin den Antrag, das Ruhen der elterlichen Gewalt des Vaters festzustellen. Auf diese Weise hätte man die Familie abschieben können. Der Bundesgerichtshof zeigte die Grenzen für eine solche Maßnahme auf (XII ZB 80/04). Das Sorgerecht eines Elternteils ruhe, wenn er es längere Zeit nicht ausüben könne. Dass im konkreten Fall der Vater in Großbritannien weile, spiele in diesem Punkt jedoch keine Rolle. Denn er könne mit modernen Kommunikationsmitteln auch aus der Ferne Einfluss auf die Familie nehmen. Das belege gerade die Tatsache, dass er der Ausstellung von Reisedokumenten nicht zugestimmt habe. Schließlich habe er ganz bewusst sein Sorgerecht so ausgeübt, um eine Ausweisung der Familie in die Türkei zu verhindern.

Es gebe für die Behörden nur eine Möglichkeit: Das Jugendamt müsse prüfen, ob diese Ausübung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl entspreche.