Vater muss private Krankenkasse für Kinder zahlen

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Sind die minderjährigen Söhne eines geschiedenen Ehepaares seit ihrer Geburt privat krankenversichert gewesen, gehört die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung zum angemessenen Lebensbedarf der Kinder;

der unterhaltspflichtige Vater muss daher für die Versicherungsbeiträge aufkommen — das gilt auch dann, wenn die Mutter gesetzlich krankenversichert ist und die Kinder kostenfrei mitversichern könnte; einen Versicherungswechsel kann der Vater nur verlangen, wenn eine private Zusatzversicherung die mit dem Wechsel verbundenen Nachteile im Umfang der Versicherungsleistungen ausgleicht.