Vater tötete einst die Mutter:
onlineurteile.de - 1992, da waren die zwei Söhne des Ehepaares zwölf und dreizehn Jahre alt, hatte der Vater die Mutter getötet. Neuneinhalb Jahre saß er anschließend wegen Totschlags im Gefängnis. Die Kinder wurden vier Jahre in einer Pflegefamilie untergebracht. Später, als der Vater aus der Haft entlassen wurde, lehnten die Brüder jeden Kontakt mit ihm ab.
Im Januar 2010 fanden Polizeibeamte seine Leiche in einem Park der Kommune X. Sie beauftragten ein Bestattungsunternehmen damit, die Leiche abzuholen. Der Leiter des städtischen Ordnungsamts rief den älteren Sohn an und bat um einen Auftrag für die Beerdigung. Der weigerte sich und verwies auf das Verbrechen an der Mutter: Mit dem Vater habe er nichts mehr zu tun.
Das kommunale Ordnungsamt ließ den Vater anonym beisetzen und schickte dem Sohn ungerührt einen Kostenbescheid über 2.040 Euro. Der zog vor Gericht und focht den Bescheid an: Das Verwaltungsgericht Kassel hob ihn auf (6 K 422/2010.KS). Grundsätzlich seien nahe Angehörige zwar verpflichtet, Verwandte beerdigen zu lassen bzw. die Kosten zu übernehmen. Doch hier handle es sich um einen Ausnahmefall.
Mit der Tötung der Mutter habe der Vater ein schweres Verbrechen begangen: gegen die Frau, aber auch gegenüber den gemeinsamen Kindern. Seinetwegen seien die Kinder als Halbwaisen in einer Pflegefamilie aufgewachsen. Sein kleiner Bruder sei durch diesen Schock "völlig abgerutscht", habe der ältere Sohn im Prozess berichtet. Daher sei es in diesem Fall für den Sohn unzumutbar, die Beerdigungskosten zu tragen.