Vater will mit seinen Töchtern in Urlaub fahren

Geschiedene Ehefrau lässt die Kinder jedoch nicht gehen ...

onlineurteile.de - Nach der Scheidung blieben die beiden kleinen Mädchen bei der Mutter. Der (wieder verheiratete) Vater sah sie regelmäßig, doch das genügte ihm nicht. Er wollte mit ihnen auch in Urlaub fahren. Seine Ex-Frau lehnte dies ab, musste sich jedoch vor Gericht geschlagen geben: Der Vater setzte den Urlaub vor dem Familiengericht durch. Er buchte eine Reise nach Dänemark für die Kinder, für sich und seine neue Ehefrau. Als er die Kinder am Abreisetag abholen wollte, ließ die Mutter sie nicht aus dem Haus.

Das machte den Mann "psychisch fertig", ohne seine Töchter wollte er nicht in Urlaub fahren. Diese Entscheidung kam ihn teuer zu stehen: Denn er musste dem Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zahlen. Der Vater verklagte die widerspenstige Ex-Frau auf Schadenersatz und bekam vom Oberlandesgericht Frankfurt teilweise Recht (1 UF 64/05).

Für die Weigerung der Mutter gebe es keine Rechtfertigung. Dass die Kinder nicht mit der Stiefmutter wegfahren wollten, sei wenig glaubwürdig. Im Übrigen hätte die Mutter auch in diesem Fall auf dem gemeinsamen Urlaub mit dem Vater bestehen müssen. Es gehöre nun einmal zum Umgangsrecht, mit den Kindern zusammen Urlaub zu verbringen.

Deshalb müsse die Mutter den beträchtlichen finanziellen Verlust des Vaters mittragen: Wer am Abreisetag von einer Reise zurücktrete, habe gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter voll zu zahlen. Die Mutter müsse allerdings nur die Hälfte des Schadens ersetzen, also den Anteil am Reisepreis, der auf die Kinder entfallen wäre. Dass der Vater auch den Urlaub mit seiner Frau platzen ließ, gehe auf seine eigene Kappe.