Verbindlicher Kostenrahmen beim Hausbau

Architekten haften für grob fehlerhafte Kostenermittlung

onlineurteile.de - Die Auftraggeberin forderte von ihren Architekten Schadenersatz wegen eklatanter Überschreitung des Kostenrahmens beim Hausbau. Die kranke Frau wünschte einen behindertengerechten Neubau. Um ihn zu finanzieren, hatte sie ihre Villa verkauft und das Nachbargrundstück gekauft. Darauf ließ sie zwei Wohnhäuser bauen, von denen sie eines mit Gewinn verkaufen wollte. Für das Bauprojekt nahmen die Eigentümerin und ihr Ehemann einen Kredit auf. Doch die Kalkulation ging nicht auf.

Denn die Baukosten für das zu verkaufende Gebäude fielen wesentlich höher aus als veranschlagt (178.000 Euro für den Rohbau statt 107.000 Euro für das fertige Haus!). Eine Interessentin, die es für 268.000 Euro hätte kaufen wollen, sprang ab, weil zunächst die Bauaufsicht Verstöße gegen Bauplanungsrecht beanstandete. Schließlich musste die Eigentümerin das (nachträglich genehmigte) Objekt als Rohbau für 180.000 Euro verkaufen, weil die Bank den Kredit kündigte und die Zwangsversteigerung drohte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass die Architekten für den finanziellen Verlust haften müssen (12 U 71/10). Bei der Auftragsvergabe sei ein verbindlicher Kostenrahmen vereinbart worden. Das ergebe sich schon daraus, dass die Architekten das Bau- und Finanzierungskonzept der Auftraggeberin kannten. Sie hätten also gewusst, dass es auf den geschätzten Baukosten von 107.000 Euro aufbaute.

Dass diese so erheblich überschritten wurden, liege nicht an Änderungswünschen der Auftraggeberin, sondern an grob fehlerhafter Kostenplanung der Architekten. Die Kostenermittlung gehöre zu den Grundleistungen des Architekten. Werde ein Bauprojekt wie hier offenkundig als Renditeobjekt errichtet, um das restliche Bauvorhaben zu finanzieren, müsse der Architekt ganz besonders sorgfältig auf die Kosten achten.

Der Verkehrswert des Objekts sei zwar jetzt höher als geplant, die Wertsteigerung aber weit geringer als die Mehrkosten. Die Eigentümerin habe durch den Verkauf des Rohbaus nur wenig mehr erlöst, als sie für den Bau ausgegeben habe und dadurch fast den ganzen Grundstückswert eingebüßt.