Verbotene Schweinerei

Schweinemastbetrieb stinkt den Nachbarn: Bauer muss öfter ausmisten

onlineurteile.de - Während manche vom Urlaub auf dem Bauernhof schwärmen, erleben andere eine weniger idyllische Seite des Landlebens: Gestank. Der Schweinestall eines Bauernhofs verbreitete selbigen in der Nachbarschaft. Vor allem an warmen Sommertagen, wenn die Bäuerin gerne mal die Stalltore offen stehen ließ, roch es arg nach Mist. Anwohner verbrachten solche Tage lieber im Haus als im Freien und schlossen die Fenster.

Schon 2005 hatten sich Hauseigentümer von nebenan beschwert. In einem Schiedsverfahren war der Bauer dazu verdonnert worden, die Schweineställe mindestens alle 14 Tage auszumisten. Doch die Lage besserte sich nicht dauerhaft. Ein Ehepaar — Mieter der Nachbarn — hielt es nicht aus und kündigte den Mietvertrag. Nun zogen die Hauseigentümer erneut vor Gericht: Die Geruchsbelästigung sei unzumutbar und beeinträchtige ihr Eigentum. Sie hätten Mühe, neue Mieter zu finden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zeigte Verständnis für die Anwohner (12 U 1473/10). Der Inhaber des Mastbetriebs müsse künftig den Betrieb so führen, dass die Nachbarn nicht mehr mit Gestank belästigt würden. Das OLG glaubte den Nachbarn und mehreren Zeugen, darunter die ehemaligen Mieter: Alle berichteten übereinstimmend, dass der Stall gelegentlich "extrem rieche", auch wenn der Gestank nicht ständig präsent sei. Dann habe man sich im Freien nicht aufhalten können.

Zwar hatte ein Sachverständiger keinerlei Missstände beobachtet: Die Ställe waren bei seiner Inspektion sauber, außerhalb des Hofes konnte er keine besondere Geruchsbelästigung feststellen. Das OLG vermutete jedoch, dass der Schweinemäster vor seinem Besuch besonders gründlich ausgemistet hatte, so dass kein Gestank auftreten konnte. Der Bauer und seine Frau hätten gewusst, wann der Sachverständige komme und standen durch den Gerichtsprozess unter Druck.

Hält sich der Landwirt nicht an die Auflagen des OLG, droht ihm ein Ordnungsgeld. Gegen das Urteil wurde keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.