Verbrennungswärmestromgenerator
onlineurteile.de - Im Sommer 2013 beschäftigte sich das Bundespatentgericht mit einem Verbrennungswärmestromgenerator (12 W (pat) 38/11). Damit sollte laut Patentschrift Verbrennungswärme in Strom umgewandelt werden.
Der Erfinder, ein Maschinenbauingenieur, hatte seinen Antrag auf Patentschutz schon 2008 eingereicht. Doch nach eingehender Untersuchung teilte ihm die Prüfungsstelle des Marken- und Patentamts 2010 mit, sein Generator sei technisch gesehen "nicht neu" und erhalte daher kein Patent. Mit einer Beschwerde versuchte der Tüftler, doch noch zu seinem Ziel zu kommen.
Doch das Bundespatentgericht verwies auf die Druckschrift eines Konkurrenten, der schon längst ein Patent für einen Verbrennungswärmestromgenerator angemeldet hatte. Beide Generatoren verfügten über eine Brennkammer mit Stromerzeugungsfunktion, so das Gericht. Daher sei der später angemeldete Generator keine Erfindung mehr, für man ein Patent erteilen könnte.
Herstellen und verkaufen darf der nicht als Erfinder anerkannte Tüftler seine Stromerzeugungsmaschine natürlich trotzdem.