Verdacht auf Dioxin im Futter ...

… reicht aus, um einem geschädigten Landwirt Schadenersatz zuzuerkennen

onlineurteile.de - 2010 wurde der Betrieb eines Futtermittelherstellers von der Gewerbeaufsicht überprüft. Die Untersuchung des Mischfutters ergab eine Belastung mit Dioxin, die den zulässigen Grenzwert überschritt. Daraufhin informierten die Behörden alle Kunden des Herstellers und untersuchten deren Tiere.

Zwei Hühnerställe eines Landwirts aus dem Landkreis Cloppenburg wurden gesperrt, weil die Hühner verseuchtes Futter gefressen hatten. Die produzierten Eier musste der Landwirt entsorgen. Für diesen Verlust kam der Futtermittelhersteller auf. Darüber hinaus forderte der Landwirt von ihm 43.000 Euro Schadenersatz für Umsatzeinbußen.

Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (12 U 26/13). Grundsätzlich setze ein Anspruch auf Schadenersatz zwar voraus, dass der reklamierte Mangel an der Ware selbst festgestellt wurde. Das sei hier jedoch nicht mehr möglich, weil der Landwirt das gelieferte Futter größtenteils schon an die Hühner verfüttert habe. Also hätten es die Experten nicht mehr prüfen können.

Da das Mischfutter aus dem dioxinbelasteten Vorrat des Herstellers stammte, sei es aber sehr wahrscheinlich belastet gewesen. Bei Lebensmitteln gelte es bereits als Qualitätseinbuße, wenn der Verdacht auf einen Mangel den Weiterverkauf erschwere. Für Futtermittel könne nichts anderes gelten, wenn ein Verdacht gegen das Futter indirekt die Vermarktung des produzierten Lebensmittels behindere.

Im konkreten Fall habe der Landwirt die Eier wegen des (höchstwahrscheinlich) belasteten Futtermittels nicht verkaufen können. Ursache der Dioxinbelastung seien Fette gewesen, die der Futtermittelhersteller von einer anderen Firma bezogen habe. Er hafte jedoch auch ohne eigenes Verschulden dafür, dass die Eier unverkäuflich waren: Gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch übernehme der Verkäufer in der Regel eine Garantie für die Qualität der Futtermittel (wenn er bei ihrer Abgabe zur Qualität keine Angaben mache).